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Wie sicher sind Ihre Einlagen bei der Bank?


Der Gesetzgeber hat in Anbetracht der aktuellen Finanzkrise gesetzliche Rahmenbedingungen zur Einlagensicherung von Spareinlagen bei Banken geschaffen.

Im Bankwesengesetz werden nun vorläufig Einlagen (Spar-, Termin-, Giro- und Bauspareinlagen) von natürlichen Personen (egal ob Privat- oder Betriebsvermögen) in voller Höhe gesichert. Einlagen von Gläubigern, die keine natürlichen Personen sind, sind nur zu 90 % gesichert und dies nur bis zu einem Höchstbetrag von € 20.000.

Für Personengesellschaften und kleine Kapitalgesellschaften erhöht sich dieser Höchstbetrag auf € 50.000. Diese Änderungen des Bankwesengesetzes wurden rückwirkend zum 1.10.2008 eingeführt und sind bis 31.12.2009 gültig. Danach gilt – wie von der EU als Minimum geplant – eine Grenze von € 100.000. Von der Einlagensicherung natürlich nicht betroffen sind Einzel-Aktien oder Produkte, die Aktien enthalten (z. B. Investmentfonds etc.).

Stand: 16. Februar 2009

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