Steuerberater Wien - Pomahac, äRZTENEWS ARCHIV

ärztenews archiv, Steuerberater Wien

NEWS.jpg
Müsste ANEWSA_CS heißen

Sommer 2010
Frühling 2010
Herbst 2009
Sommer 2009
Frühling 2009
Winter 2008/09
Herbst 2008
Sommer 2008
Frühling 2008
Winter 2007/08
Steuerspar-Checkliste zum Jahreswechsel 2009/10Vor dem Jahreswechsel ist die Arbeitsbelastung bei jedem sehr groß. Vieles muss unbedingt noch vor dem 31.12. erledigt werden. Trotzdem ...mehr
Kapitalerträge im AuslandAusländische Banken melden Kapitalerträge ...mehr
Kinderbetreuungsgeld Neu ab 1.1.2010Im Folgenden wollen wir einen Überblick über die geplanten Änderungen beim Kinderbetreuungsgeld Neu geben (Stand: Regierungsvorlage) ...mehr

Arbeitsmittel


Weiße Kleidungsstücke (z.B. Hose, Shirt, Schuhe)

Ein Internist wollte die im Rahmen seiner Berufstätigkeit getragenen weißen Kleidungsstücke (z.B. Hose, Shirt, Schuhe) von der Steuer absetzen. Begründung war, dass er diese Kleidungsstücke aus hygienischen Gründen ausschließlich in seiner Ordination trägt.

Die steuerliche Abzugsfähigkeit wurde auch vom Verwaltungsgerichtshof versagt, obwohl diese Kleidungsstücke ausschließlich in der Ordination gelagert und nur in dieser getragen werden sowie die Reinigung ausnahmslos im Zuge der beruflichen Organisation erfolgt.

Teure Füllfeder

Ein Steuerpflichtiger bezog Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit und begehrte im Rahmen seiner Arbeitnehmerveranlagung unter anderem die Anerkennung einer Füllfeder einer bekannten Marke in der Höhe von € 383,00 plus Etui in der Höhe von € 77,00 als Werbungskosten.

Das zuständige Finanzamt verwehrte die Anerkennung und führte aus, dass Ausgaben für Luxusgüter Kosten der privaten Lebensführung darstellen. Der Steuerpflichtige erläuterte unter anderem, dass es sich bei der Anschaffung des Füllers und Zubehörs um eine rein berufliche Veranlassung gehandelt habe und die besagten Gegenstände ausschließlich für berufliche Zwecke verwendet worden seien.

Der UFS sieht in der Anschaffung der Füllfeder eine Ausgabe für ein Arbeitsmittel. Diese Ausgabe ist abzugsfähig, wenn sie mit der beruflichen Tätigkeit in Zusammenhang steht. Die Aussage des Steuerpflichtigen, er habe die besagte Füllfeder ausschließlich für berufliche Zwecke angeschafft und ausschließlich für berufliche Tätigkeiten verwendet, war für den UFS in diesem Fall nachvollziehbar, und eine allenfalls erfolgte Privatnutzung scheint vernachlässigbar.

Stand: 12. November 2009

design by atikon.com
Martin Pomahac Steuerberatungskanzlei | 1230 Wien | Liesinger Platz 1/4. Stock | t +43/ (1) 865 1000 | f +43/ (1) 865 1000 20 | office@pomahac.at