Steuerberater Wien - Pomahac + Beck, äRZTENEWS ARCHIV

ärztenews archiv, Steuerberater Wien

NEWS.jpg
Müsste ANEWSA_CS heißen

Herbst 2011
Sommer 2011
Frühling 2011
Winter 2010/11
Herbst 2010
Frühling 2010
Winter 2009/10
Herbst 2009
Sommer 2009
Frühling 2009
Arbeits- und Ordinationsräume im WohnungsverbandArbeitsräume eines Arztes oder z.B. eines Psychologen sind dann in einem so genannten Wohnungsverband gelegen, wenn diese Räume mit den ...mehr
Der erste Eindruck: Der Empfangsbereich der OrdinationFür den ersten Eindruck gibt es keine zweite Chance. Ihr Patient muss sich im Idealfall wohl fühlen. Sympathische Ordinationsmitarbeiter und ...mehr
Zuschuss des Arbeitgebers für KinderbetreuungArbeitgeber können Arbeitnehmern einen Zuschuss für die Kinderbetreuung gewähren, der steuerfrei behandelt wird. ...mehr
Grunderwerbsteuer bei vereinbarten LeistungenDie Grunderwerbsteuer umfasst den Erwerb von inländischen Grundstücken. Haupttatbestand sind dabei Kaufverträge und andere Rechtsgeschäfte, die den Anspruch auf Übereignung ...mehr

Grunderwerbsteuer bei vereinbarten Leistungen


Die Grunderwerbsteuer umfasst den Erwerb von inländischen Grundstücken. Haupttatbestand sind dabei Kaufverträge und andere Rechtsgeschäfte, die den Anspruch auf Übereignung begründen, wie z.B. Übergabsverträge.

Grundsätzliches

Zum Grundstück gehören Grund und Boden, darauf errichtete Gebäude (Ausnahme Superädifikate) und dem Grundstück zugeordnetes Zubehör (z.B. Hoteleinrichtung und Hotelinventar).
Der Steuersatz beträgt grundsätzlich 3,5 %, bei Erwerben zwischen nahen Angehörigen 2 %. Die Grunderwerbsteuer wird vom Wert der Gegenleistung berechnet. Dieser Wert ergibt sich jeweils aus dem Erwerbsvorgang, entspricht also beim Kauf dem Kaufpreis. Zur Gegenleistung gehören auch sonstige Leistungen, die der Käufer zusätzlich gewährt.

Vereinbarte Leistungen

Wie ist allerdings bei Grunderwerbsteuer vorzugehen, wenn die Übernehmer sich verpflichten, die Kosten eines ortsüblichen Begräbnisses und der Errichtung eines Grabdenkmales so weit zu tragen, als diese Kosten im Nachlass des Übergebers keine Deckung finden?

Die Rechtsansicht des BMF zu dieser Fragestellung war: Die Begräbniskosten und die Kosten für ein Grabdenkmal sind Lasten, deren Entstehung von einem Ereignis abhängt, bei dem nur der Zeitpunkt ungewiss ist. Diese Leistungen können erst dann angesetzt werden, wenn das Ereignis (Ableben des Übergebers) eingetreten ist.

Es bestehen keine Bedenken, wenn im Einvernehmen mit dem Abgabepflichtigen die Kosten für ein Begräbnis mit nicht weniger als € 2.500,00 sofort in die Bemessungsgrundlage einbezogen werden und die Grunderwerbsteuer festgesetzt wird.

Stand: 11. Mai 2010

design by atikon.com
Pomahac + Beck Steuerberatungskanzlei | 1230 Wien | Liesinger Platz 1/4. Stock | t +43/ (1) 865 1000 | f +43/ (1) 865 1000 20 | office@pomahac.at