Steuernews für Ärzte

Neue Abgabe bei Kündigung

€ 113,00 kostet seit 1.1.2013 die Auflösung eines Dienstverhältnisses. Diese neue Abgabe nennt sich Auflösungsabgabe. Die Höhe wird jährlich mit der jeweils gültigen Aufwertungszahl angepasst.

Sie ist gemeinsam mit den Sozialversicherungsbeiträgen im Monat der Auflösung des Dienstverhältnisses unaufgefordert zu entrichten. Im Zuge der Abmeldung muss angegeben werden, ob eine Abgabe zu bezahlen ist.

Wann fällt die Abgabe an?

Die Abgabe ist zu entrichten:

Wann ist keine Abgabe zu entrichten?

Dies ist z.B. der Fall:

Stand: 25. Februar 2013

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