Steuernews für Klienten

Mitteilungspflichten im Februar

Schwerarbeitsmeldungen

Bis Ende Februar sind die Schwerarbeitsmeldungen für das Jahr 2013 zu erstellen.

Die Meldung muss dem zuständigen Krankenversicherungsträger übermittelt werden.

Gemeldet werden müssen

wenn erschwerte Arbeitsbedingungen (im Sinne der Schwerarbeitsverordnung) vorliegen.

Auslandszahlungen über € 100.000,00

Unternehmer sowie Körperschaften des öffentlichen und privaten Rechts, die Zahlungen über € 100.000,00 ins Ausland tätigen, haben eine Meldung beim Finanzamt zu machen, wenn die Zahlungen für folgende Leistungen entrichtet wurden:

Honorare

Honorare, die für bestimmte selbständig erbrachte Leistungen gezahlt werden, müssen auch gemeldet werden. Darunter fallen z.B. Leistungen von Aufsichtsratsmitgliedern, Versicherungsvertretern, Vortragende oder sonstige Leistungen, die im Rahmen eines freien Dienstvertrages erbracht werden. Es muss keine Meldung gemacht werden, wenn bestimmte Entgeltsgrenzen nicht überschritten wurden.

Stand: 19. Dezember 2013

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