Steuernews für Klienten

Was muss in einer Rechnung stehen?

Wenn auf einer Rechnung die gesetzlichen Rechnungsmerkmale nicht vorhanden sind, steht das Recht auf Vorsteuerabzug nicht zu.

Das Recht auf Vorsteuerabzug steht dem Käufer nur zu, wenn die Rechnung alle gesetzlichen Rechnungsmerkmale beinhaltet. Als Empfänger der Rechnungen müssen Sie daher bei eingehenden Rechnungen prüfen, ob die erforderlichen Merkmale angeführt sind.

Diese sind:

Kleinbetragsrechnungen

Eine Sonderregelung gibt es für die sogenannten Kleinbetragsrechnungen. Das sind Rechnungen, deren Gesamtbetrag € 150,00 inkl. USt nicht übersteigt.

Diese Grenze wird nun mit dem Abgabenänderungsgesetz 2014 auf € 400,00 erhöht werden. Zum Zeitpunkt des Redaktionsschlusses lag allerdings lediglich die Regierungsvorlage vor.

Kleinbetragsrechnungen müssen folgende Angaben aufweisen:

Hinweis

Bei innergemeinschaftlichen Lieferungen, Reverse Charge, Anzahlungs- und Schlussrechnungen sind noch weitere Vorschriften zu beachten.

Stand: 06. Februar 2014

Bild: lenets_tan - Fotolia.com