Steuernews für Klienten

Pensionskonto NEU bis 31.12.2016 prüfen!

Das neue Pensionskonto sollte für alle ab 1.1.1955 Geborenen bereits feststehen. Die Versicherten haben mittlerweile die Kontoerstgutschrift erhalten.

In der Kontoerstgutschrift sind alle Versicherungszeiten bis 31.12.2013 berücksichtigt. Danach erworbene Beitragszeiten werden zusätzlich auf dem Pensionskonto gutgeschrieben.

Ist meine Kontoerstgutschrift richtig?

Die Versicherten sollten bis spätestens 31.12.2016 ihre Pensionskonten einsehen und prüfen, ob alle bzw. die richtigen Versicherungszeiten der Kontoerstgutschrift zugrunde liegen. Dies aus mehreren Gründen:

Es kann sich deshalb auszahlen, nochmals einen Blick auf sein Pensionskonto NEU zu werfen.

Stand: 29. August 2016

Bild: highwaystarz - Fotolia.com