Steuernews für Klienten

Für welche Fälle wird das neue Finanzamt für Großbetriebe zuständig sein?

Wie schon berichtet wird die Finanzverwaltung 2020 neu strukturiert. Die gesetzlichen Grundlagen dafür wurden mit dem Finanz-Organisationsreformgesetz (FORG) bereits 2019 beschlossen. Eine Änderung, die für den Steuerpflichtigen erkennbar wird, ist, dass ab 1.5.2020 die Steuernummer eine Kombination aus Finanznummer und bisheriger Steuernummer sein wird. Diese Steuernummer wird den Steuerpflichtigen unveränderlich durch sein Steuerleben begleiten. Das heißt, dass in Zukunft bei Zuständigkeitswechsel oder bei Dienststellenwechsel die Steuernummer nicht wie bisher geändert wird.

Mit 1.7.2020 wird unter anderem das Finanzamt für Großbetriebe neu eingerichtet. In diesem neuen Finanzamt werden neben dem Prüfdienst (wie bisher) auch eigene Innendienstteams für die Veranlagung und eine eigene Abgabensicherung installiert. Zudem wird die KESt-Erstattung von den Finanz-ämtern Bruck, Eisenstadt und Oberwart übernommen.

Das Finanzamt für Großbetriebe wird im Wesentlichen zuständig sein für:

Stand: 25. Februar 2020

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