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Coronavirus: Welche laufenden Unterstützungsleistungen bringt der Härtefallfonds für EPU und Kleinstunternehmer?

Die Maßnahmen gegen die Ausbreitung des Coronavirus treffen viele Kleinst- und Ein-Personen-Unternehmer (EPU) wirtschaftlich besonders hart. Um die Liquidität dieser Unternehmer trotz Auftragsausfällen und Umsatzeinbußen sicherzustellen, wurde ein mit zwei Milliarden Euro dotierter Härtefallfonds eingerichtet.

Die wesentlichen Eckpunkte der maßgeblichen Förderrichtlinien haben wir nachstehend für Sie zusammengefasst.

Wann wird gefördert?

Die Förderung mit laufenden Unterstützungsleistungen aus dem Härtefallfonds setzt eine signifikante wirtschaftliche Bedrohung durch die Auswirkungen der Ausbreitung des Coronavirus voraus. Eine solche ist gegeben, wenn

Wer wird gefördert?

Laufende Unterstützungsleistungen aus dem Härtefallfonds können von

beantragt werden.

Der umfangreiche Katalog an persönlichen und sachlichen Anspruchsvoraussetzungen ist in den Förderrichtlinien der Wirtschaftskammer Österreich (WKO) ausführlich geregelt und kann unter der Internetadresse https://www.wko.at/service/haertefall-fonds-foerderrichtlinie-phase2.html tagesaktuell abgerufen werden.

Wie und in welcher Höhe wird gefördert?

Die laufende Unterstützungsleistungen aus dem Härtefallfonds („Phase 2“) werden als nicht rückzahlbarer Barzuschuss gewährt und betragen

mindestens aber EUR 500,- und höchstens EUR 2.000,- monatlich für bis zu drei Monate. Das verbliebene monatliche Nettoeinkommen einschließlich allfälliger Nebeneinkünfte ist dabei von der Fördersumme in Abzug zu bringen.

Auch bereits erhaltene Soforthilfen aus dem Härtefallfonds („Phase 1“) werden auf die laufenden Unterstützungsleistungen angerechnet.

Die tatsächliche Höhe der laufenden Unterstützungsleistung wird auf Basis des entgangenen Nettoeinkommens während einmonatiger Betrachtungszeiträume berechnet, die jeweils am 16. eines Monats beginnen und am 15. des Folgemonats enden. Der erste mögliche Betrachtungszeitraum läuft von 16.03.2020 bis 15.04.2020, der letzte mögliche Betrachtungszeitraum von 16.08.2020 bis 15.09.2020. Die laufenden Unterstützungsleistungen können für drei beliebige Betrachtungszeiträume, die nicht aufeinander folgen müssen, beantragt werden.

Wie können laufende Unterstützungsleistungen beantragt werden?

Die laufenden Unterstützungsleistungen aus dem Härtefallfonds werden von der Wirtschaftskammer Österreich (WKO) vergeben.

Anträge für den ersten Betrachtungszeitraum (16.03.2020 bis 15.04.2020) können ab dem 20.04.2020 elektronisch über die Internetadresse https://www.wko.at/service/haertefall-fonds-phase-2.html gestellt werden. Die laufenden Unterstützungsleistungen für die folgenden Betrachtungszeiträume müssen später jeweils gesondert beantragt werden.

Die laufenden Unterstützungsleistungen aus dem Härtefallfonds können bis spätestens 31.12.2020 beantragt werden.

Hinweis

Diese Informationen sind auf dem Stand vom 24.04.2020 und können sich kurzfristig ändern. Tagesaktuelle Informationen erhalten Sie unter https://www.wko.at/service/haertefall-fonds-phase-2.html.

Stand: 29. April 2020

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